wie soll das vom AG Kilometergeld bei den Kosten auftauchen? Das sind doch keine Kosten aus deiner Sicht?!
Banken und Erlass? Nur wenn du eine notleidende Bank wärest und vor allem systemrelevant, dann hättest du Aussicht darauf, sonst nicht. Du rettest Banken indirekt als Steuerzahler. Gutes System, oder?
Pech gehabt, gibt keinen Nachlass!
in der Probezeit gibt es rein eine Sperre, den Urlaub zu nehmen. Die Urlaubstage, die in der Probezeit auflaufen, werden angerechnet.
ob cool oder nicht:
- wie lange dauert die Rückzahlung des Kredits?
- bist du sicher, die Konditionen zu bekommen oder gibt es erst ein Rating?
- ist der Kredit wirklich notwendig?
- kann der Urlaub nicht günstiger ausfallen?
- hast du noch weitere Kredite?
- etc.?
Ein Kredit ist schnell genommen. Jedoch mag das auch der Beginn einer Verschuldungspirale werden. Für einen Urlaub 3.000 Euro aufnehmen halte ich für grenzwertig.
Bedenke: auch viele EU-Staaten mögen es als cool empfunden haben, günstige Kredite aufgenommen zu haben. Die Quittung bekommen sie im Moment von ihren Investoren/ Kreditgebern.
vermutlich ist er in der PKV und will in die GKV. Wenn er selbständig ist, geht das nicht (so einfach). Beendet er seine Selbständigkeit, wird Arbeitnehmer/Angestellter und verdient nicht zuviel, kann er zurück in die GKV.
Vermutlich ist das, was er erreichen wollte.
- es kommt darauf an, wo der Sportler lebt, seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat, welchen Staat das damit betrifft
- es kommt darauf an, wer letztendlich die Bezahlung erhält: der Sportler selbst oder eine Gesellschaft
- es kommt darauf an, ob der Sportler die Einkünfte als Selbständiger oder nicht Selbständiger erhält
- es kommt auf das DBA zwischen UK und dem Staat, in dem der Sportler seinen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt hat, wie die steuerlichen Regelungen dort
Wenn es jemand ist, der in Deutschland lebt, dann entscheidet die Besteuerung hier und das DBA zwischen Deutschland und UK (siehe Artikel 16): http://kuerzer.de/TolHVKoyz
hier dürften die aktuellen Fristen sein: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Dort ist auch der Verweis (mit Link) auf den § 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Den Tarif kenne ich leider nicht.