Antwort
Hallo mich trifft es leider auch noch mit der anrechnung des Elterngeldes um ein Jahr da ich auch die Elternzeit gesplittet habe.
Habe aber soeben mit der Elterngeldstelle tel. und mir die auskunft eingeholt das ich diese Splittung schriftlich widerrufen kann und somit den anpruch komplett nachbezahlt bekomme.
Es tut mir ehrlich leid für alle die es noch betrifft und die jenigen die nicht das glück haben gleich im anschluss wie ich ihre alte Arbeitsstelle wieder antreten zu können.