Antwort
Hallo Peter Ranning,
danke für die schnelle Rückmeldung und Stützung meiner Vermutung / Hoffnung :o) !
Es ging einfach um die Frage, ob die Höchstbeträge bei 25.046 oder 50.092 Euro liegen (zu 90% absetzbar in 2020).
Wahrscheinlich werden wir die Einzahlung dritteln, so dass wir nicht annähernd an die Höchstbeträge rankommen werden, auch nicht unter Berücksichtigung der ohnehin vom Arbeitsgeber abgeführten Beträge.
Nochmals vielen Dank und ein freundlicher Gruß von nepomuk60