leider nein, lies mal: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 7 K 7030/11
Mein Bekannter wurde unlängst belangt, weil ein Baum von seinem unbebautem Grundstück das Nachbarschaftsgrundstück (Zaun)beschädigte bei Sturm- da denke ich, ist eine Haftpflicht durchaus von Vorteil. Hierzu unbedingt ein Angebot einholen- ich denke, Kosten /Nutzen stehen hier in einem fairen Verhältnis
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