Gebühren der Handwerkskammer

Hallo. Meine Frau hat im Oktober ein Gewerbe zum herstellen von Kinderkleidung und Taschen angemeldet. Daraufhin hat sich die HWK gemeldet und besteht darauf, dass sie sich anmeldet. Nach einigem Lesen von Beiträgen und Gesetzen, sind wir zu dem Entschluss gekommen: Da kommt man wohl nicht drum herum.

Viel interessanter ist nun allerdings, wie es weiter geht. Der Umsatz wird sich dabei auf weniger als 2.000 Euro belaufen, wahrscheinlich sogar weniger als 1.500 Euro. Da es keine Gebührenordnung gibt bei der HWK Karlsruhe, habe ich dort angerufen. Hier mal die geforderten Gebühren:

Eintragungsgebühr ist 150 Euro. Jahresbeitrag im ersten KALENDERJAHR! (also 2013, sprich 2 Monate) ist frei, im 2. und 3. Jahr dann 73 Euro und ab dem 4. Jahr 146 Euro. Jeweils zzgl. (ab dem ersten Jahr schon) eine Umlage von 94 Euro jährlich.

Das heißt: 2013: Anmeldung 150 Euro, kein Jahresbeitrag, aber anteilig die Umlage 94/12*2=ca. 15-20 Euro. 2014: 1/2 Jahresbeitrag = 73 Euro + 94 Euro Umlage = 167 Euro 2015: wie 2014 ab 2016: Jahresbeitrag = 146 Euro + 94 Euro Umlage = 240 Euro

Auf meine Anfrage, wieso die 5.200 Euro Grenze nicht gilt, sagte man mir, dass diese Konstellation (welche auch immer das sein soll) noch nie zugetroffen ist. Deswegen findet das Gesetz keine Anwendung.

Meine Frage: Geht das? Ich meine, bei einem Umsatz von 1.500 Euro (also Gewinn von ca. 600 Euro) kann man doch unmöglich pauschal 240 Euro an Gebühren verlangen, oder? Gibt es ein Argument, dass ich gegenüber der HWK vorbringen kann? Gesetz ist doch Gesetz.

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So, ich habe mich mal etwas schlau gemacht, und zwar bei der IHK. Nach einem wirklich sehr nettem Gespräch habe ich eine Antwort bekommen, die ich so nirgendwo im Internet gefunden habe. Und selbst mit dem Wissen, wonach ich suchen musste, habe ich lediglich eine einzige Seite gefunden, die sich mit dem Thema befasst (Link am Ende). Die Lösung heißt Abgrenzungsverfahren. Dieses kann man beantragen, wenn man in einem Grenzbereich tätig ist. Da es für das, was meine Frau macht (Taschen, Rucksäcke, Accessoires und Kinderkleidung) keine genaue Einstufung bei der HWK gibt (die sagten das zählt zur Maßschneiderei, wobei die Begrifflichkeit an sich schon falsch ist) und sie ja auch genau genommen eine Dienstleistung anbietet (nämlich erstellen von Taschen, Rucksäcke, Accessoires und Kinderkleidung nach Auftrag und ausschließlich nach Vorlage) könnte man hier dieses Verfahren beantragen. Gleiches gilt für mich. Denn ich möchte zu meiner bisherigen Nebentätigkeit (Dienstleistung und Handel) nun auch die Fotografie anbieten. Hier sagte mir der IHK-Berater, dass Digitalfotografie nicht zum Handwerk gehört. Portraitfotografie schon, aber die digitale Bearbeitung wiederum nicht. Also auch ein Grenzbereich. Und da ich zudem ja auch weiterhin Dienstleistungen und Handel anbiete, würde sich ein solcher Antrag auf ein Abgrenzungsverfahren erst recht anbieten (falls die HWK überhaupt auf mich zukommt). Und dann gibt es noch eine Regelung für ein Minderhandwerk. Auch dazu steht etwas in dem Link, den ich an dieser Stelle mal anfügen möchte: http://www.hwk-heilbronn.de/62,524,343.html

Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen. Ob es bei meiner Frau oder acuh bei mir funktioniert werde ich berichten, sobald wir ein Ergebnis haben.

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Gewerbeab- und Anmeldung und die Frage nach der Steuer

Hallo. Ich habe eine Frage die zum Suchen etwas kompliziert ist. Und zwar habe ich 2010 ein Gewerbe für Dienstleistungen und Hnadel im IT-Berweich angemeldet. Ich habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, da ich ausschließlich Geschäftskunden betreue. Ergo muss ich die Umsatzsteuer ausweisen. Sowei so gut. Ich habe allerdings gemerkt, dass es sich für mich nicht wirklich lohnt, das ganze neben meinem eigentlichen Beruf weiter zu betreiben. Der Gewinn beläuft sich auf knapp 400 Euro im Jahr. In den letzten Monaten ist mir dann die Idee gekommen, nebenbei auch als Fotograf tätig zu sein. Mein Gewerbe könnte ich ohne weiteres erweitern oder ein weiteres anmelden, das ist mir klar. Aber meine Kunden in diesem Bereich wären überwiegend privat, würden also nichts von der Umsatzsteuer haben. Hier würde ich gerne Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen. Ich weiß, dass das nicht geht. Eine Person, ein Unternehmer, egal wie viele Gewerbeanmeldungen. Deswegen ist meine Frage:

Wie ist es, wenn ich mein jetziges Gewerbe abmelde und dann irgendwann das neue Gewerbe anmelde? Ich weiß, dass ich auf 5 Kalenderjahre an den Verzicht der Kleinunternehmerregelung gebunden bin, also auf 5 Kalenderjahre hin die USt ausführen muss. Aber gilt das auf die Person (also mich) oder auf das Gewerbe (welches ich ja abmelden würde)? Der Gedanke ist, dass ich dadurch dann in einem neuen Betätigungsfeld die USt nicht ausführen muss.

Ich hoffe, dass ich meinen Gedankengang verständlich dargestellt habe. Die Suche nach dieser Konstellation ergab kein Ergebnis.

Falls das nicht möglich sein sollte, dann würde ich die 5 Jahre abwarten und solange für die Fotografentätigkeit auch USt ausweisen (zu Ungunsten der Kunden). Nach den 5 Jahren kann ich ja dann wechseln und wieder Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung amchen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Danke schonmal!

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So früh und schon zwei Antworten. Damit habe ich nicht gerechnet. Danke schon mal für die Hilfe!

Ja, sowas habe ich mir schon gedacht. War aber mal eine Frage wert :)

@EnnoBecker: Das wirft jetzt aber eine neue Frage auf: Wieso brauche ich als Fotograf keine Gewerbeanmeldung? Ich habe keine Ausbildung in dem Bereich, bin also weder Gesellen noch Meister. Ich weiß, dass man als Ingenieur, Architekt oder Arzt kein Gewerbe braucht, da man Freiberufler ist, aber als Fotograf? Irgendwo muss man sich doch als Fotograf anmelden, oder? Kurzum: Was wäre der beste Weg, zusätzlich noch als Fotograf tätig zu sein? Extra Gewerbe? Erweiterung des bestehenden Gewerbes? Oder einfach nur in der Handwerkskammer anmelden? Würde das reichen? Bin etwas verwirrt durch Deinen Hinweis ...

BTW: Habe noch das hier gefunden: http://www.foto-tipps.de/selbstaendigkeit/die-gewerbeanmeldung-fuer-fotografen Demnach müsste ich mich als Auftragsfotograf anmelden.

Danke schon mal!

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