So, ich habe mich mal etwas schlau gemacht, und zwar bei der IHK. Nach einem wirklich sehr nettem Gespräch habe ich eine Antwort bekommen, die ich so nirgendwo im Internet gefunden habe. Und selbst mit dem Wissen, wonach ich suchen musste, habe ich lediglich eine einzige Seite gefunden, die sich mit dem Thema befasst (Link am Ende). Die Lösung heißt Abgrenzungsverfahren. Dieses kann man beantragen, wenn man in einem Grenzbereich tätig ist. Da es für das, was meine Frau macht (Taschen, Rucksäcke, Accessoires und Kinderkleidung) keine genaue Einstufung bei der HWK gibt (die sagten das zählt zur Maßschneiderei, wobei die Begrifflichkeit an sich schon falsch ist) und sie ja auch genau genommen eine Dienstleistung anbietet (nämlich erstellen von Taschen, Rucksäcke, Accessoires und Kinderkleidung nach Auftrag und ausschließlich nach Vorlage) könnte man hier dieses Verfahren beantragen. Gleiches gilt für mich. Denn ich möchte zu meiner bisherigen Nebentätigkeit (Dienstleistung und Handel) nun auch die Fotografie anbieten. Hier sagte mir der IHK-Berater, dass Digitalfotografie nicht zum Handwerk gehört. Portraitfotografie schon, aber die digitale Bearbeitung wiederum nicht. Also auch ein Grenzbereich. Und da ich zudem ja auch weiterhin Dienstleistungen und Handel anbiete, würde sich ein solcher Antrag auf ein Abgrenzungsverfahren erst recht anbieten (falls die HWK überhaupt auf mich zukommt). Und dann gibt es noch eine Regelung für ein Minderhandwerk. Auch dazu steht etwas in dem Link, den ich an dieser Stelle mal anfügen möchte: http://www.hwk-heilbronn.de/62,524,343.html
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen. Ob es bei meiner Frau oder acuh bei mir funktioniert werde ich berichten, sobald wir ein Ergebnis haben.