Wenn das Haus von den Eltern bewohnt wird, ist es Vermögen der Eltern und wird nicht angerechnet .Auch die Schulden der Eltern (hier das Hausdarlehen) werden nicht berücksichtigt. Nur Vermögen des Auszubildenden wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 5200 EUR übersteigt.

Falls die Eltern das Haus vermieten, würden die Einkünfte aus der Vermietung berücksichtigt, da diese dann zum Einkommen der Eltern gehören. In diesem Fall würden die Zinsaufwendungen (nicht aber die Tilgung) die Einkünfte aus Vermietung verringern.

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Der "einfache Grundsatz" von billy stimmt nicht. Wer "nicht bei den Eltern" wohnt, bekommt den höheren Bedarfssatz für "nicht bei den Eltern" wohnende Auszubildende auch dann, wenn mietfrei gewohnt wird. Die Bezeichnung "Mietzuschuss" ist nicht offiziell und nicht korrekt. Hier würde für die Tochter der niedrigere Bedarfssatz für Auszubildende, die bei den Eltern wohnen, angesetzt. Ob und wieviel Bafög gezahlt wird, hängt vor allem vom Einkommen der Eltern ab. Auf jeden Fall fällt das Bafög, wenn die Tochter im Eigentum der Eltern wohnt, um 175 EUR niedriger aus. Würde sie bei "Fremdwohnen" z.B. 175 EUR bekommen, dann würde sie bei Wohnen im Eigentum der Eltern kein Bafög bekommen.

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