Antwort
Bisher waren die Antworten nicht hilfreich -- eventuell habe ich mich meine Frage nicht korrekt gestellt:
Ich bin steurerpflichtig in Singapore - seit 20 Jahren. Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit D. Solange ich meine Einkuenfte als Angestellter einer Deutschen Firma mir Gehalt aus Deutschland in Sing versteuere (17% pausch) braucht es in D nicht noch mal versteuert zu werden.
Nun war ich aber fuer 5 Monate in D und die Firma hat waehrend der Zeit Krankenkasse und Steuer abgefuehrt. Meines wissens, bei weniger als 1/2 Jahr Beschaeftigung in D und Auslandswohnsitz, ist man in D nicht steurpflichtig. Daher meine Frage wie ich die abgefuehrte Steuer zureuckerhalte.