In solch einem Fall gilt die betriebsuebliche Arbeitszeit, also in einem Buero z.B. von 9 bis 17 Uhr. Dasselbe gilt auch bei ausser tariflichen Angestellten, wobei besonders dort mehr erwartet wird, rechtlich gilt jedoch das gleiche die betriebsuebliche Arbeitszeit.
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Hier gibt es einen interessanten Artikel, https://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-8141/kreditrechner_aid_210205.html
Vorsicht ist bei Zusatzangeboten, wie z.B. einer Kreditversicherung angebracht.
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Nun eine Versicherungspolice kann verloren gehen, sicher hat die Versicherung ihre Kopie. Sprich doch mit der Versicherung und melde die Versicherungspolice als verloren.