In solch einem Fall gilt die betriebsuebliche Arbeitszeit, also in einem Buero z.B. von 9 bis 17 Uhr. Dasselbe gilt auch bei ausser tariflichen Angestellten, wobei besonders dort mehr erwartet wird, rechtlich gilt jedoch das gleiche die betriebsuebliche Arbeitszeit.

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Nun eine Versicherungspolice kann verloren gehen, sicher hat die Versicherung ihre Kopie. Sprich doch mit der Versicherung und melde die Versicherungspolice als verloren.

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