Mein Kindergeldantrag für die Zeit eines Bibelschulbesuchs meiner Tochter (Okt.2012 -Febr.2013)
wurde mit Hinweis auf § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG abgelehnt. Das habe ich mittlerweile
akzeptiert. Nun soll ich aber auch das Kindergeld für die Übergangszeit zwischen
beendeter Fos (Juli 2012) und dem dann doch nicht aufgenommenen Studium (Okt.2012) zurückzahlen. Wenn meine Tochter zum Sommersemester (März 2013) ein Studium beginnt, ist die Übergangszeit zwar länger, aber selbst bei einem schnellstmöglichen Studiumsbeginn
wäre die Übergangszeit mindestens 2 Monate (Aug.-Sept.) gewesen.
Habe ich auch kein Anrecht auf Kindergeld während dieser Übergangszeit?
Ich werde um eine Stellungnahme gebeten. Was könnte ich schreiben?