So, jetzt antworte ich selbst auf meine Frage.
Ich habe direkt beim Finanzamt gefragt und als Antwort bekommen, dass man als Arbeitgeber von Minijobbern im Hausscheckverfahren angeblich zum Jahresende von der Einzugsstelle (Minijobzentrale) eine Bescheinigung bekommt, die als Nachweis dient. Somit scheint Barzahlung in Ordnung zu sein.
Vielleicht ist für den einen oder anderen dieses Stück Information nützlich.