So, jetzt antworte ich selbst auf meine Frage.

Ich habe direkt beim Finanzamt gefragt und als Antwort bekommen, dass man als Arbeitgeber von Minijobbern im Hausscheckverfahren angeblich zum Jahresende von der Einzugsstelle (Minijobzentrale) eine Bescheinigung bekommt, die als Nachweis dient. Somit scheint Barzahlung in Ordnung zu sein.

Vielleicht ist für den einen oder anderen dieses Stück Information nützlich.

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ACHTUNG, falls jemand später die Antworten auf diese Frage liest:

Ich habe heute selbst bei der RZVK angerufen und mir das erklären lassen. Diese Zusatzversicherung ist KEINE Riester-Rente. Die Beiträge werden von meinem Arbeitgeber bezahlt, nicht von mir, daher kann man sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Dafür nützt der Arbeitgeber dabei selbst irgendeine Möglichkeit der Steuerfreiheit.

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Leider kann ich Dir nicht direkt helfen, aber die Antwort interessiert mich ;-)

Die sicherste Antwort bekommst Du aber auf jeden Fall, wenn Du Dich in PostbankDirekt einlogst und dort ganz oben auf "Kontakt" klickst, "Sonstiges" als Thema eingibst und Deine Frage stellst. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss Du dann Deine Nachricht mit einer TAN legitimieren (hoffentlich hast Du Dein Handy dabei...) und bekommst innerhalb der nächsten Tagen eine Antwort per E-Mail.

(Ich nehme an, dass Du keine SparCard hast, sonst wüsstest Du, dass Du mit dieser Karte 10 Mal im Jahr umsonst im Ausland abheben kannst... Habe mir sie eigentlich nur deswegen zugelegt.)

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