Meine Frau ist Beamtin auf Lebenszeit, seit 1.1.07 ist Sie im Ruhestand. Bis 31.12.2006 hatte Sie ganztägig gearbeitet.Der Geburtstermin unseres Kindes wird voraussichtlich Mitte Juli 2007 sein. Da meine Frau bis Ende 2006 voll gearbeitet hat, seit 1.1.07 in Ruhestand ist, Ist Sie nun berechtigt Elterngeld zu bekommen? Welche Berechnungsgrundlage wird hier zugrunde gelegt? (fragt Martin H.)
Alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und dafür nicht voll erwerbstätig sind, haben Anspruch auf mindestens 300 Euro Elterngeld im Monat. Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens ist das durchschnittlich in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen abzüglich Steuern, ggf. Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung und einer Werbungskostenpauschale. Wird nach der Geburt während des Elterngeldbezugs Erwerbseinkommen erzielt, so berechnet sich in diesen Monaten das Elterngeld nach der durschnittlichen Differenz der Netto-Einkommen vor und nach der Geburt. Als durchschnittliches Einkommen vor der Geburt werden dabei maximal 2.700 Euro netto im Monat berücksichtigt. Für die Bestimmung des zu berücksichtigenden Erwerbseinkommens orientiert sich das Elterngeld am Einkommensteuerrecht. Die Bezüge von Beamten im Ruhestand werden danach grundsätzlich als Erwerbseinkommen erfasst. Die genaue Berechnung unter Berücksichtigung der konkreten Abzugsbeträge erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle.
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