Ich möchte aus einem 2 Jahres Vertrag mit einer Modelagentur raus. Nach Rücksprache wollen sie bei vorzeitiger Kündigung eine Aufwandspauschale von 300€ zzgl. Umsatzsteuer, also 357€ insgesamt erheben. Im Vertrag kann ich dazu allerdings nichts finden, siehe hier:
7.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit Vertragsabschluss. Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit.
7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.
7.3 Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung – soweit dies möglich ist – zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ich war 1 Jahr in dieser Modelagentur und habe keinen Job gebucht. Sind die berechtigt das nun zu erheben?
Zweite Frage, müssen die 120€ gezahlt werden?
5.6 Im Rahmen der Aufnahme in die Agentur wird u.a. für die Erfassung des Models sowie der erstmaligen Verarbeitung der Bilder im Buchungssystem und ggfs. der Website sowie der Erstellung digitaler Portfolios und Sedcards eine einmalige „Digital Setup Fee“ in Höhe von 120,00€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% berechnet. Diese Gebühr wird mit den zukünftigen Einnahmen des Models verrechnet und muss somit nicht sofort beglichen werden.
Danke!