Soweit ich weiß wird das Auto nicht berücksichtigt wenn du nachweisen kannst, z.B. durch einen Kaufvertrag, dass es nicht dir gehört.
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In Steuerklasse VI sind die Abgaben viel größer. Deswegen macht es nur Sinn den kleineren Job darüber abzurechnen!
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Das scheint ein guter Ratgeber zu sein:
http://www.amazon.de/Erben-vererben-vermachen-Pflichtteil-Erbengemeinschaften/dp/3709304865/ref=sr_1_3?s=books&ie=UTF8&qid=1380495100&sr=1-3
Ansonsten könntest du das natürlich auch bei einem Notar machen. Der könnte dich auch zusätzlich beraten!