Antwort
Hallo,
Mein Freund steckt in die gleiche Situation, das hier war die Antwort vom Insolvenzverwalter auf die Meldung und Nachfrage ob es behalten werden darf;
"Nach derzeitiger Einschätzung ist die Prämie gem. § 54 Abs. 4 SGB I in voller Höhe pfändbar, da sie keinen der Ausnahmetatbestände des § 54 Abs. 3 SGB I erfüllt und eine spezialgesetzliche Pfändungsschutzregelung nach dem SGB III nicht erkennbar ist."
Das hat übrigens fast einen Monat gedauert und die haben auch das Arbeitsamt um Stellungnahme gebeten.