Ja, du solltest deine Karte dabei haben. Im europäischen Ausland gilt sie.
Bei diesem Brutto sollten dir knapp 900 Euro netto bleiben. Da solltest du dann auch Wohngeld bekommen. Unterhaltsvorschuss bekommst du sowieso, das ist unabhängig von deinem Einkommen. Auch den Rabatt für die Kita bekommst du, wenn du so knapp über dem Hartz4- Satz liegst.
Mit deinem Insolvenzberater musst du selber ausmachen, wieviel Geld du an ihn bezahlst. Ich verstehe nur nicht, was Schulplatz mit Arbeitsplatz zu tun hat.
Man kann einen vorsorglichen Antrag auf Befreiung stellen, sobald man seinen Bafögantrag eingereicht hat. Im Falle der Bewilligung reicht man den Bescheid nach und muss nichts bezahlen. Im Falle der Ablehnung, muss man dann nachzahlen.
Eine Befreiung kann man immer nur für den folgenden Monat stellen. Das heisst also, wenn du heute eine Befreiung beantragst, wirst du ab Mai befreit.
Du kannst das alles auch hier nachlesen :
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Ich stimme Skatteufelin zu. Du solltest zur Schule gehen, dort den Sorgerechtsbescheid vorlegen und einen Termin mit den Lehrern vereinbaren. Die Schule hat nicht das Recht dir das zu verweigern und werden das sicher auch nicht tun. Bei jedem Schulwechsel musst auch du mit zustimmen und unterschreiben.Leider wird das aber bei vielen Schulen nicht verlangt, da die Schulen ja nicht bei jedem Kind überprüfen ob die Eltern geschieden sind und welche Sorgerechtsverhältnisse vorliegen. Da bist du gefragt, die Schule darüber zu informieren. Ich denke, wenn du der Schule signalisierst, dass dir das Wohl der Kinder am Herzen liegt und dass du Interesse an den Kindern hast, werden sie auch mit dir zusammen arbeiten. Ich gebe dir nur den guten Rat, nicht zu versuchen die Schule negativ über deine Ex zu beeinflussen, das ist nie gut.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen
Mir hat die Familienkasse gesagt, sie würden die Anträge annehmen und dann an die zuständige Stelle weiterleiten. Es sei aber momentan noch nicht sicher, wo und wer diese Stelle sei. Man kann den Antrag aber auch bei den Landratsämtern anfordern. Auch diese leiten dann an die zuständige Stelle weiter.
Dies hilft dir sicher auch weiter:
http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/einfach-und-unkompliziert.html
Dies hier betrifft zwar Wohngeld, ist aber im Prinzip das selbe, vielleicht hilft es dir weiter :
Auszug aus den fachlichen Hinweisen der BA zu § 11, Randziffer 11.16:
(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einereinmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B.vorliegen, wenn • eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB II-Leistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird."
Ich weiss dass bei mehreren Fällen die Nachzahlung nicht angerechnet worden ist.
Um dir antworten zu können, müsstest du ein paar mehr Angaben machen. Erstensmal wie alt du bist, zweitens ob deine Mutter bereits ALG 2 bezieht. Bekommt deine Mutter Kindergeld für dich ? Was für eine Ausbildung machst du und warum musst die sie selber bezahlen ? Was für Einnahmen hat deine Mutter, Unterhalt für dich zum Beispiel. Denn davon ist abhängig, welche Zuschüsse für dich noch in Frage kommen würden.
Hallo,
du kannst einen Antrag auf Wohngeld stellen. Bei deinem Einkommen werden dann die Unterhaltszahlungen an die Kinder abgezogen und das jüngere der beiden Kinder wird als Haushaltsmitglied gerechnet. Es ist beim Wohngeldgesetz so vorgeschrieben, dass dann wenn man die Kinder weniger als ein Drittel des Jahres betreut nur das Jüngeste von zwei Kindern als Haushaltsmitglied angerechnet wird. Im Antrag für Wohngeld ist dazu ein extra Feld, in dem man das eintragen kann.