Abrechnung eines Kostenvoranschlages?
Bei einem Wasserschaden im Keller waren 4 Türen aufgequollen und wir haben uns einen Kostenvoranschlag zur wiederherstellung für die selben Türen machen lassen.
Nun haben wir uns aber für 6 andersfarbene Türen entschieden. Der Betrag ist allerdings in ungefähr gleicher Höhe wie der des Kostenvoranschlages. Wird die Versicherung trotzdem die 6 Türen zahlen.
Kostenvoranschlag,
Versicherungsrecht