Sehr geehrte Damen und Herren, im folgenden suche ich Rat zu einem etwas verzwickten Sachverhalt:

In einem Urteil wurde die Bahncard 100, welche im Dezember 2006 gekauft wurde, für selbiges Jahr in voller Höhe für das Jahr 2006 als Werbungskosten anerkannt. ( siehe: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.1.2008, Az. 6 K 2192/07; Revision beim BFH: Az. VI R 8/08).

Da ich mir nun ebenfalls die Bahncard 100 kaufen möchte, welche ich für das Jahr 2010 als Werbungskosten ansetzen möchte, ergibt sich aus meiner momentanen Situation folgendes Problem:

  1. Ich bin z.Zt. arbeitssuchend gemeldet bzw. arbeitslos und beziehe ALG 1. Dementsprechend habe ich keinen täglichen Arbeitsweg zu jedweder Arbeitsstätte. Meine FRAGE lautet nun: Kann ich Ausgaben, welche in Zeiten der Arbeitslosigkeit entstehen, als Werbungskosten ansetzen?

Nach logischer Schlussfolgerung würde ich LAIENHAFT die Frage mit "NEIN" beantworten. Gibt es da andere Meinungen bzw. besteht trotzdem noch Hoffnung?

Vielen Dank für eure Antworten :)