Antwort
kurzfristige beschäftigungen sind sozialabgabenfrei. max 50 tage im Jahr, max. 18 Stunden wöchentlich. wenn einer also nebenbei 10 stunden pro woche an einem Tag arbeitet, kann man ihn als kurzfristige Beschäftigten anmelden. wichtig ist aber die Lohnsteuer!!! die muss nach Lohnsteuerkarte oder Pauschal 25% plus Solizuschlag abgeführt werden. dazu kommen Umlagen im cent bereich.