Man läßt sich als private Pflegeperson mit Vollmachten für Krankenkasse und Pflegekasse von der Bedürftigen Person ausstatten. Stellt dann einen Pflegegeld Antrag für Stufe 3 und verfügt:

  1. Post geht an Pflegeperson
  2. Gelder werden an Pflegeperson gezahlt
  3. Man gibt Personen an, die häusliche Pflege durchführen

Medizinischer Dienst hat Telefonbefragung durchgeführt. Angaben erfolgten durch

Pflegeperson. Hierbei wurden, wieder Namen genannt, Tätigkeitszeiten und Aufgaben erörtert.. Sämtliche finanziellen Leistungen wurden dank Vollmacht

und Unterschrift unter dem Antrag an Pflegeperson gezahlt.

Pflegebedürftige Person erhielt 8 Monate keine einzige Leistung. Antrag wäre noch nicht genehmigt. Und was macht die Pflegekasse bei Anzeige des Betruges ???

Richtig, SIE sagen: Unterschrieben ist Unterschrieben. Vollmacht ist Vollmacht.

Die verweigern sogar Zahlungsnachweise für Versichertes Mitglied.

Täterschutz vor Opferschutz