Antwort
Es kommt darauf an, wie hoch das Erbe ist. Es gibt Freibeträge für Erben: z.B. Ehegatten 307.000,- € und Kinder 205.000,- €. Je weiter sich das Verwandschaftsverhältnis entfernt, desto kleiner ist der Freibetrag. Erst über diesen Betrag hinaus muss man Erbschaftssteuer zahlen.