Reicht die Instandhaltungsrücklage aus? Dann wird das Geld ja sowieso von dem entsprechenden Konto genommen.
Wenn nicht, dann würde ich das schriftlich mit in den Kaufvertrag aufnehmen.
Die Kosten werden ja so oder so Euren Verkaufserlös schmälern.
Ab Datum des Kaufvertrages bzw. Eintragung im GB übernimmt der Käufer ja die rechte und Pflichten. Wenn die Rechnung noch aussteht dann wird er Euch auch weniger gezahlt haben (ist ja wie beim undichten Dach, das bald gemacht werden muss. Es senkt den Kaufpreis).
Wenn Ihr die Rechnung noch übernehmt, dann könnt Ihr mehr für die Wohnung verlangen, aber habt eben auch die Rechnung mitbezahlt.
Ein nicht "ganz dummer" Käufer schaut sich die letzten Berichte der Eigentümerversammlung an.
Um rechtliche Streitigkeiten nach dem Verkauf zu vermeiden würde ich die Sanierungsarbeiten sogar ansprechen (zumindest wenn die nun ganz konkret anstehen und nicht aufs nächste Jahr verschoben werden).
Wie weit ist denn der Verkauf fortgeschritten? Wenn der Kaufpreis schon fest stehen sollte, dann würde ich auf der Eigentümerversammlung gegen den Anstrich stimmen und die Sanierung um ein Jahr verschieben....