Hallo! Ich werde mit meinen Eltern einen zinslosen Darlehensvertrag in Höhe von 50.000€ vereinbaren. Nun habe ich mitbekommen, dass die fehlende Zinszahlung als Schenkung angesehen werden kann. Muss dies deshalb im Vorfeld dem Finanzamt angezeigt werden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes oder liegt keine Anzeigepflicht vor, da der Freibetrag unterschritten wird? Vielen Dank im Voraus!