Antwort
Hallo, danke für Eure Antworten....der Fall hat sich mittlerweile erledigt.... zur Info, wir haben Kontakt mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung aufgenommen und ihm klar gemacht, dass sein WBW zu niedrig ist. Er hat sein Gutachten revidiert und es der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Diese erkennt jetzt das erste Gutachten an, bezahlt den dort enthaltenen WBW und begleicht auch die Rechnung für unseren Gutachter. Freu .....