Bist Du sicher, dass Du dich mit Aktien beschäftigt hast? Ich befürchte, Du bringst da was ganz schön durcheinander.
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Ich würde einfach mal bei der zuständigen Handeslkammer nachfragen. Aber ich glaube, man hat nur drei Versuche innerhalb von 2 Jahren. Bin mir aber nicht sicher.
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Sie muss ihn abgeben. Aber wie das immer im Leben so ist, hat es jemand gesehen? Hat sie bemerkt, wer den Schein verloren hat? Wenn sie den Schein beim Fundbüro abgibt, hat sie einen geringfügigen Anspruch auf Finderlohn. Aus erzieherischen Gründen würde ich auf abgeben bestehen: