Ich bin dabei mich scheiden zu lassen und mein Mann hat für seine Geliebte Reisen und das Studium bezahlt. Gibt es ein Gesetz das besagt, dass ich danach recherchieren kann, z.B. Einsicht auf sein Konto, wo ich zwar nicht Mitinhaberin bin, aber besitze eine Kreditkarte von dem Konto. Ich möchte die Ausgaben von seinem Teil bei der Güteraufteilung abziehen.