Antwort
Ja es geht. Wenn du es machst dann mach blos nicht den gleichen Fehler wie ich. Mach blos eine Scheidungsvereinbarung. Das du im Falle der Scheidung keinen Zugewinnsausgleich aus der Immobilie zahlen musst und Sie auch ohne Zustimmung der Ehefrau jederzeit wieder verkaufen kannst.