Verjährung Anspruch von Erbbauzinsen??
Seit fast zehn Jahren besteht ein Abbuchungsauftrag für die fälligen Erbbauzinsen für unser Grundstück. Die fälligen Beträge werden i.d.R. jeweils zu Beginn des Jahres eingezogen.Heute erhielt ich von unserem Erbaurechtsgeber /bzw. Gemeinde die Nachricht, dass er es irrt. versäumt hat, den Erbbauzins für das Jahr 2009 von unserem Konto abzubuchen. Dies würde dann Anfang Dezember 2012 nachgeholt werden. Daher meine Frage: Ist dies so einfach möglich - oder kann man evtl. eine Verjährung des Anspruches geltend machen?
Verjährungsfrist