Seit fast zehn Jahren besteht ein Abbuchungsauftrag für die fälligen Erbbauzinsen für unser Grundstück. Die fälligen Beträge werden i.d.R. jeweils zu Beginn des Jahres eingezogen.Heute erhielt ich von unserem Erbaurechtsgeber /bzw. Gemeinde die Nachricht, dass er es irrt. versäumt hat, den Erbbauzins für das Jahr 2009 von unserem Konto abzubuchen. Dies würde dann Anfang Dezember 2012 nachgeholt werden. Daher meine Frage: Ist dies so einfach möglich - oder kann man evtl. eine Verjährung des Anspruches geltend machen?