Ich habe in Recht gelernt: Was nicht im Gesetz steht, das gibt es nicht.
Also: §551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
Da steht, dass höchstens das dreifache der Kaltmiete als Kaution genommen werden darf. Habe hier allerdings nur ein Gesetzbuch für Sozialgesetze liegen, kein Anspruch auf Vollständigkeit...
Wichtig: Das Geld muss unbedingt(!!!) auf ein gesondertes Tagesgeldkonto o.ä. gelegt werden, auf das der Mieter im Kündigungsfall Zugriff hat.
Rechtlich gesehen nicht möglich, trotzdem ist es aber jemandem in meinem Umfeld passiert; Vermieter meldete Insolvenz an, hatte das Geld nicht gesondert angelegt (es gehört ihm ja offiziell gar nicht) und es floss in die Insolvenzmasse. Selbst mit Anwalt waren die 1000 € nicht wiederzubeschaffen. Das ist mir übrigens auch bei nem Mietwagen passiert. Also: Vorsicht!