Hallo, habe eine Frage zum Thema Musikunterricht.
Mein Sohn besucht ein Staatliches Musisches Gymnasium. Zu den üblichen Hauptfächern zählt in diesem Zweig auch Musik. Es ist also Pflicht für den Abschluss ein Instrument spielen zu können. Ein Großteil an Instrumenten wird auch an der Schule gelehrt. Nun ist man aber verpflichtet für Instrumente die nicht angeboten werden, welche aber das Kind gewäht hat, sich einen eigene Lehrer zu suchen und selber zu zahlen.Dieses wird von der Schule auch voll Benotet.(Vorrückungsfach) Kann ich dies bei der Steuer geltend machen, da dies ja keine Freizeitbeschäftigung mehr ist sondern Pflicht?