Antwort
Ich würde sagen, alle beide. Denn so seid Ihr zu beiden Teilen gleichberechtigte Vertragspartner. Wenn nur einer eingetragen ist, ist der andere irgendwie immer in Nachteil. Wenn es zu einer Trennung käme, bleibe dem die Wohnung, der im Vertrag steht. Der andere muss sehen, wo er bleibt.