Antwort
Dfranke hat Recht. Ein Snderkündigungsrecht hast du nur bei einem Schadensfall.
Dfranke hat Recht. Ein Snderkündigungsrecht hast du nur bei einem Schadensfall.
Ich denke, das hört sich schon stark nach einem versuchten Trick-Betrug an. Mein Rat: Finger weglassen