Ich besitze neben meinem Job als Angestellte ein Ferienhaus, das ich an Gäste vermiete. Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet, da es steuerlich unter die s. g. "Bagatellvermietung" bzw. "Vermietung zur Erhaltung" fällt. Das bedeutet, dass ich die Einnahmen und Ausgaben in meiner normalen EStE unter "Vermietung und Verpachtung" angebe.

Nun habe ich von der Gemeinde, in der das Ferienhaus liegt, einen Bescheid bekommen, in dem ich aufgefordert werde, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu zahlen, da mir durch den Fremdenverkehr ein Vorteil entstünde. Nun ist meine Frage, ob ich auch dann zur Abgabe verpflichtet bin, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe und das Finanzamt die Vermietung meines Ferienhauses als "Vermietung zur Erhaltung" eingestuft hat?