Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage (diese ist sozusagen eine weiterführende Frage zu einem älteren Beitrag, https://www.finanzfrage.net/frage/abgeltungssteuer-zahlen-wenn-man-aktiendepot-erbt; meine Nachfrage blieb dort bis dato unbeantwortet):
Bei dem Wertansatz einer Erbschaft wird ja für Aktien der Kurswert der Wertpapiere verwendet, um ggf. eine Erbschaftssteuer (sofern oberhalb der persönlichen Freibeträge) durch das Finanzamt festzusetzen. Aber der tatsächliche Wert für den Erben liegt ja meist niedriger als der Depotwert, da der Erbe beim Verkauf von ursprünglich durch den Erblasser günstiger gekauften Aktien noch Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Soli zu zahlen hat. Müsste insofern die Höhe einer anteilig anfallenden Abgeltungsteuer (ggf. + KiSt/Soli) bei Annahme einer Verkaufsrealisierung zum Stichtag der Wertbemessung einer Erbschaft etc. nicht berücksichtigt werden? Und korrekterweise von dem Wertansatz, der ggf. die Erbschafssteuer betrifft, abgezogen werden? Sonst würde die Versteuerung m.E. doch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen - oder sehe ich hier etwas falsch? Ich spreche hier von Aktien die ab 2009 vom Erblasser erworben wurden, also der Abgeltungssteuer unterliegen.
Vielleicht kann jemand diesbezüglich weiterhelfen?
Danke vorab.