Sozialbürgerhaus fordert Wohnungswechsel

Mein Name ist Edi, ich bin 67 Jahre alt . Ich bin in Harz 4 reingerutscht (seit Februar 2012) aufgrund meiner Lebensumstände. Ich war immer selbstständig, plötzlich ging mein Geschäft nicht mehr, meine Frau hat mich mit meinem Sohn verlassen weil ich nicht mehr so gut verdient habe usw.usw. Letztendlich habe ich angefangen zu trinken, was natürlich meine eigene Schuld war und keine Lösung aber zu dem Zeitpunkt halt mein Leben mit dem ich alleine nicht mehr fertig wurde.(mittlerweile bin ich seit 3 Jahren trockener Alkoholikeer) Ich habe so mich so lange als möglich damit über Wasser gehalten, meine Antiquitäten, die ich mir im Laufe meines Lebens angeschafft hatte zu verkaufen und zu guter Letzt als nichts mehr da war, habe ich Freunde gebeten mir zu helfen nur um nicht zum Amt zu müssen. Mir blieb jedoch nun nichts mehr übrig, denn ich konnte nicht einmal mehr meinen Kühlschrank füllen geschweige denn mir mein lebensnotwendigen Medikamente finanzieren. Vor 1.5 Jahren zog dann mein bester Freund( wir kennen uns seit 50 Jahren)weil er Witwer wurde, bei mir ein weil wir a.uns gegenseitig stützen und b. weil wir uns natürlich die Miete und alle Kosten teilen. Nun meine Frage: meine Kaltmiete liegt 40 Euro über dem Regelsatz, die mein Freund bereit wäre zu übernehmen.Die Whg hat 80 qm 3Zi.Jeder 1 Schlafzi. gemeinsames Wzi. Kü. Bad. Dann muß ich noch sagen das ich in der Whg. bereits seit genau 20 Jahren wohne. Als es mir noch gut ging habeich die Whg. komplett saniert , was mich ca.20000 Euro gekostet hat. Das Amt will nun das ich mir eine Sozialwohnung suche,( obwohl beim Wohnungsamt Aufnahmestop ist) weil es ja sein könnte, das mein Untermieter irgendwann ja mal ausziehen könnte. Meine Whg. ist das letzte was mir noch geblieben ist, außerdem habe ich mit meinem Freund vereinbart das wir gemeinsam "sterben werden". Können die von mir wirklich verlangen das ich ausziehe, selbst wenn mein Freund die 40 Euro mehr zahlt?????Kann ich mich irgendwie dagegen wehren??? Außerdem muß ich jede Whg. laut Amt , in und um München annehmen. Kann mir irgendjemand helfen??? Ich bin wirklich verzweifelt.

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wenn du 67 jahre bist da bist du rentner ,da kannst du wohngeld beantragen und bist ja vom jobcenter weg

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er..braucht wenn gerichtskosten gestundet hat erstmal nx nur im aufenden verfahren,gehen guthaben an treuhänder,aber unterhatspflichtige kinder haben vorrang und gericht legt termin zur anmeldeforderung und wer später anmeldet ,dann muß gläubiger gerichtsosten zahlen und stehen gläubiger fest und wird insolvenzverfahren aufgehoben und es beginnt wohlbehaltphase und alle guthaben gehen an schuldigner und hat jemand schwerbehindertenausweis kommt dieser freibetrag dazu und ist man erwerbsminderungsrenter braucht man nix arbeiten und am ende kommt gerichtskostenrechnung und wenn man arbeitsunfähig ist kann man sie ganz erlassen.

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die gerichtskosten können gestundet werden und das muß machen,weenn insolvenzantrag gestellt wird und wenn er ein unterhaltun gspflichtige kind und da erhöht sich der freibetrag und diesen pfändungsfreienbetrag gibt es seit den gibt es nur für leute mit pfändungsschutzkonto und da wird sein pfändungsfreibetrag und dann fürs kind und er kann dann,wenn insolsdvenzverfahren abgeschlossen ,bei der landesjustizkasse ,eine weitere stundung und sie oritieren sich an hand der bedingungen für prozesskostern behilfe.diese festsetzung war quatsch,denn man muß mal rechnen,daß es mal weniger wird und er soll gegen die festsetzung wieder sprechen,denn jeder arberitgeber zahlt unterschiedlich und in wohlbehaltphase gehen alle guthab en an den schuldner bis zum pfändungsfreibetrag.

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ist di e kindesmutter auch berufstätig,dann zur hälfte und wenn nicht,dann mit ihr sprechen ob einverstanden ist vollen betrag,denn wenn sie geld vom jobcenter bekommt,da ist die xsteuererlärung immer null,es kann sich nur postiv auswirken,wenn man arbeit hat

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