wenn du 67 jahre bist da bist du rentner ,da kannst du wohngeld beantragen und bist ja vom jobcenter weg
er..braucht wenn gerichtskosten gestundet hat erstmal nx nur im aufenden verfahren,gehen guthaben an treuhänder,aber unterhatspflichtige kinder haben vorrang und gericht legt termin zur anmeldeforderung und wer später anmeldet ,dann muß gläubiger gerichtsosten zahlen und stehen gläubiger fest und wird insolvenzverfahren aufgehoben und es beginnt wohlbehaltphase und alle guthaben gehen an schuldigner und hat jemand schwerbehindertenausweis kommt dieser freibetrag dazu und ist man erwerbsminderungsrenter braucht man nix arbeiten und am ende kommt gerichtskostenrechnung und wenn man arbeitsunfähig ist kann man sie ganz erlassen.
die gerichtskosten können gestundet werden und das muß machen,weenn insolvenzantrag gestellt wird und wenn er ein unterhaltun gspflichtige kind und da erhöht sich der freibetrag und diesen pfändungsfreienbetrag gibt es seit den gibt es nur für leute mit pfändungsschutzkonto und da wird sein pfändungsfreibetrag und dann fürs kind und er kann dann,wenn insolsdvenzverfahren abgeschlossen ,bei der landesjustizkasse ,eine weitere stundung und sie oritieren sich an hand der bedingungen für prozesskostern behilfe.diese festsetzung war quatsch,denn man muß mal rechnen,daß es mal weniger wird und er soll gegen die festsetzung wieder sprechen,denn jeder arberitgeber zahlt unterschiedlich und in wohlbehaltphase gehen alle guthab en an den schuldner bis zum pfändungsfreibetrag.
ist di e kindesmutter auch berufstätig,dann zur hälfte und wenn nicht,dann mit ihr sprechen ob einverstanden ist vollen betrag,denn wenn sie geld vom jobcenter bekommt,da ist die xsteuererlärung immer null,es kann sich nur postiv auswirken,wenn man arbeit hat