Antwort
Hallo,
Grundsätzlich muss nur derjenige für den "Schaden" aufkommen, der ihn verursacht hat. In deinem Fall wäre das dein Sohn. Da er allerdings noch nicht voll gechäftsfähig ist, hat er rechtlich gar keine Verträge zum Kauf von "Juwelen" abschließen können. Allerdings ist fraglich, wie er an deine Kreditkarte gekommen ist. In diesem Fall könnte man schon von Fahrlässigkeit ausgehen. Grundsätzlich wird wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen. Auf jedenfall einen Anwalt einstellen und einen nett formulierten Brief an die entsprechende Firma schicken.
Mfg