Hallo,
wie schon dargestellt muss man grundsätzlich auch die Anfahrt bezahlen. Bzw., der Handwerker wird diese auch in der Rechnung stellen.
Anders sieht es aus, wenn der Handwerker "Mist gebaut" hat und etwas reparieren muss, was er verschuldet hat. Für eine Nachbesserung muss er dann für jegliche Transport-/Fahrtkosten aufkommen. Im Übrigen darf die Nacherfüllung für den Kunden(also dich) keine weiteren Kosten beinhalten.
Mfg