Bei Stiftung warentest (http://www.test.de/maxSparkombi-der-Bausparkasse-Mainz-Etwas-zu-viel-versprochen-4418132-4418136/), wird gesagt, dass es sich statt um 4, wohl eher um 3 prozent handelt. Aus den schon erwähnten Gründen. Finde ich trotzdem nicht so schlecht.

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Hallo, dem sollte eigentlich nichts entgegen stehen. Bei Kindergeld gilt: "Für das Kindergeld kommt es allein darauf an, ob in dem Praktikum Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufes notwendig sind." viele grüße

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Hallo,

das hängt natürlich im Einzelfall von den AVB ab, die deine Reiserücktrittsversicherung hat. Im Allgemeinen schaut es aber wohl so aus, dass die beiden auf den Kosten sitzen bleiben werden, weil Trennung eher nicht als Reiserücktrittsgrund gilt. Zumindest bei allen Versicherungen, die ich kenne. Als ein solcher gilt zum Beispiel: eigene schwere Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen etc.

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