Antwort
ich würde die Gebührenordnung der Bank "fragen".... Und es kommt wohl auch auf dein Konto und deine Kostenstruktur an. Wenn du ein Konto hast, bei dem die beleghaften Überweisungen extra kosten, dann sehe ich keinen Grund, weshalb sie wg. der Deka eine Ausnahme machen sollten.
Anders gefragt: verzichtet die Deka auf den Ausgabeaufschlag bei einem Fonds, wenn du ihn bei der Sparkasse zeichnest? Wäre das nicht auch logisch?