Hallo,
also, es ist ja klar, dass wenn wir eine deutsche Auslandskrankenversicherung abschließen, dann ihre Kosten i.H.v. max. 54 EUR pro Monat vom BAföG übernommen werden. Wie sieht es aber aus, wenn wir in Anspruch eine versicherung nehmen, die die ausländische Uni internationalen Studenten anbietet und diese mehr als 54 EUR pro Monat kosten, wobei die natürlich mehr leistet als eine Auslandskrankenversicherung, da man da all das beanspruchen kann, was auch dortige Inländer beanspruchen können, heißt also z.B. auch Behandlung von chronischen Krankheiten in einem nicht akuten Fall oder halt ein Termin zur regelmäßigen Untersuchung beim Zahnarzt. Werden in diesem Falle 54 EUR übernommen oder gar nichts?
Danke im Voraus