AfA auf Möbel wegen 6 Monate Untervermietung??? glaub ich kaum! Ich würde, um es sauber zu gestalten die Mieteinnahme als Einnahme ansetzen (Mieteinnahme BRUTTO (also Kaltmiete und Nebenkosten) in Anlage V), davon in der Anlage V abziehen (Einzutragen auf der Rückseite der Anlage V, was an Betriebskosten (Hausversicherung, Heizung, Strom, Hausmeister, Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser, Grundsteuern, Abfall, evtl. Aufzugskosten im Haus, evtl. Niederschlagsgebühren an Gemeinde etc.) für diesen Zeitraum gezahlt werden musste und das was übrig bleibt wird auf dein Bruttoeinkommen aufgeschlagen und muss zusätzlich mit der Einkommenssteuer versteuert werden. Grob geschätzt, könnte man sagen, guck mal auf deinen letzten Steuerbescheid, soweit Einkommen da ähnlich wie jetzt war, und rechne aus wieviel vom Bruttoeinkommen -prozentual- an Einkommessteuer du beim Finanzamt lassen musstest. Diesen Prozentsatz, evtl. zw 20 - 30 % musst du an Steuern auf den Gewinn der Mieteinnahme zahlen. (mal so ganz grob, da ich ja deine Einkommensverhältnisse nicht kenne)

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Sparer können ihre Beiträge zur Rürup-Rente (ist ein Privater Rentenvertrag nach bestimmten Vorraussetzungen) zu 72 statt 70 Prozent von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze steigt um 400 Euro auf 14.400 Euro pro Person und unabhängig vom Einzahlenden auf 28.800 Euro für Ehepaare. Also den Höchstbetrag von (Ledige 14.400,- €) kann man so pro Jahr steuermindernd ansetzen. I.F.

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