Sorry, ich meine natürlich: Nach dem Gesetz darf man bei einer erneuten Anstellung nicht befristet angestellt werden.
Antwort
Antwort
man kann im vorfeld einen einvernehmlichen vertrag abschließen, vorausgesetzt man einigt sich. geh zum fachanwalt für erbrecht und lass dich beraten.
Antwort
stell die frage mal bei gesundheitsfrage.net
Antwort
das wird der vermieter nicht wollen, frag den. ansonsten kannst du dich z.B. bei Lichtblick informieren über Möglichkeiten einen eigenen Stromaggregator zu nutzen. oder du überredest den vermieter dazu, umzurüsten, z.B. über Lichtblick.
Antwort
Ich denke ja, soweit es sich nur um eine kurze Zeit handelt, ansonsten wohnst du da ja nicht mehr. Informiere dich im Gesetzestext deines Bundeslandes. Allerdings werden die dich zurecht fragen, wie du dir eine Reise in die USA leisten kannst, wenn du Wohngeld beziehen musst. deine bezüge werden neu geprüft werden.