Sie hatten weder Einzugsermächtigung noch Dauerauftrag - sehr merkwürdig?! Bedeutet "vor ewigen Zeiten", dass es sich um einen steuerbegünstigten Altvertrag vor 2005 handelt? Wenn ja, sollten Sie sich Ihre Kündigung genau überlegen. Lohnen tut sich das dann nur für Ihren Versicherer.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.