Antwort
Danke für Eure Antworten! Ich hatte nicht vor, jemanden "anzufahren", jedoch sind kurz die Pferde mit mir durchgegangen, als Tritur von der sachlichen zur persönlichen Ebene gewechselt ist. Sorry dafür!
Mein Text hat die Frage wohl nicht ganz getroffen. Das Thema ist nicht einfach, wenn man sich damit zuvor noch nicht beschäftigt hat bzw. beschäftigen musste.
Angenommen, ich gebe die Steuererklärung für 2011 ab und liste die Studiengebühren nicht, verliere ich dann den Anspruch, die Studiengebühren in der Steuererklärung für 2012 nennen zu dürfen, wenn ich für 2011 schon eine Steuererklärung gemacht habe?
Danke für Eure Mühe! :)