Antwort
nein
ich denke das wäre für jede Bank unseriös oder vielleicht sogar auch noch sittenwidrig !
ich denke das wäre für jede Bank unseriös oder vielleicht sogar auch noch sittenwidrig !
Die Gesundheitsfragen muss man beantworten, es steht aber dem Versicherer frei, zu sagen, dass man sich Untersuchen lassen muss bei einem Arzt. Dieser muss dann ein spezielles Protokoll ausfüllen für die Versicherung. Auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen kann dann die Versicherung abgelehnt werden oder aber auch entsprechende Krankheiten/Leiden ausgeschlossen werden.