wenn du Steuerklasse III bist, dann vermute ich a) verheiratet und b) gemeinsam veranlagt. Hinzu kommen noch pers. Freibeträge wie auch die Kirchensteuer.

Am besten hier selbst mal rechnen http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/

Bei Abfindungen kommt die Fünftelregelung zum Zuge, die wiederum jedoch abhängt von der weiteren Zukunft. Solltest du länger nicht arbeiten, wird dieser Steuervorteil wieder gekappt.

Die Lohnsteuer, die hier anfällt, ist eines. Was letztendlich über die ESt-Erklärung anfällt, kann ich nicht sagen.

Sperre bei ALG 1? Davon gehe ich aus (3 Monate), denn eine Abfindung gibt es eigentlich nur bei Aufhebungsverträgen. Und eine Sperre gibt es bei Aufhebung oder Eigenkündigung.

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