Antwort
Es gibt in den Vertragsbedingungen einen Ausschluss: Wenn Regen, Schnee, Hagel oder Schmutz durch ein offenes Fenster in das Gebäude gelangen, ist das nicht versichert. Es sei denn, der Sturm hat sich die Öffnung selbst geschaffen. Die Folgen eines offen gelassenen Fensters sind daher nicht versichert.