Ich habe erst Anfang des Jahres den Antrag auf Grundsicherung gestellt, der aber inzwischen genehmigt wurde. Meine Musikinstrumente, Audiogeräte, mein Roller usw. haben die Vermögensprüfung (bis 5.000,-€) aber zum Glück überstanden, auch weil die Sachen teilweise schon über 20Jahre alt sind. Wegen Platzmangel i.d. Wohnung möchte ich nun ein Audiogerät, das ich vor ca. 2Jahren bei Ebay für ca.1400,-EUR ersteigert habe, wieder verkaufen ! (evtl. sogar für nur 800,-EUR / Preisbewertung des Amtes für Grundsicherung!) Welchen Betrag/Prozent davon darf ich behalten ? Welche Angaben muß ich dem Amt dazu machen ??