Hallo,

in dem Unternehmen, in dem ich arbeite, wurde eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlungen beschlossen. D.h. es gibt ab diesem Jahr quasi Weihnachts- und Sommergeld. Mir wurde mitgeteilt, dass mir die Sonderzahlung jedoch nicht zusteht, da meine Beschäftigungsdauer noch nicht lang genug ist.

Kurz zu mir: Ich habe im August 2020 eine Ausbildung im Unternehmen begonnen und wurde, nach Beendigung, dort auch übernommen. Somit bin ich also schon knapp 40 Monate im Betrieb.

Ende Ausbildungsvertrag: 14.06. und Beginn unbefristeter Arbeitsvertrag: 15.06.23

Es ist zudem noch zu erwähnen, dass ich Mitglied der JAV seit Ende 2022 bin (Jugend- und Auszubildendenvertretung).

Ausschnitt aus der BV:

"Anspruch auf die Sonderzahlungen haben Mitarbeiter, sofern sie zum jeweiligen Stichtag seit mindestens 24 Monaten in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis mit der *Firmenname* stehen und sich zu diesem Zeitpunkt nicht bereits in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden"

Meine Frage: Ist eine Unterbrechung gegeben, wenn ich eine nahtlose Übernahme von Ausbildung zur unbefristeten Beschäftigung habe? Bzw. gibt es eine offizielle Definition, ab wann man von einem unterbrochenen Beschäftigungsverhältnis spricht?

MfG