englisches Erbrecht
Berlin, den 25.Juni 2010
ich habe folgende Frage:
Ich lebe in Deutschland, mein Vater in England. Es besteht und bestand nie ein Kontakt zu ihm, da er damals (1962) die Vaterschaft auch nie anerkannt hatte. Ich bin unehelich geboren worden. Ich entsprang aus einer mehrmonatigen Urlaubsbekanntschaft. Meine Frage:
Habe ich als uneheliches Kind einen erblichen Anspruch auf einen Pflichtanteil?
Danke vorab für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen Keller
PS: Wie schon erwähnt, müßte sicherlich erstmal die Vaterschaft seitens meines Vaters anerkannt werden. Kann man ihn u.U. dazu auch zwingen ?