Antwort
Man hat Anspruch auf ein Jahr Elterngeld. D. h. 67%. Diese kann man splitten lassen auf max. 24 Monate. Im 1. Jahr kann man max. 30h pro Wo arbeiten. Das wird angerechnet. Alles was über ein Jahr liegt ist ne Auszahlungssache. D. h. man kann wieder arbeiten, ohne dass man zuückzahlen muß bzw. ohne dass es einem abgezogen wird. Man kann den Anspruch von 12 Mo bzw. 14 Mo auch auf z. B. 17 Mo splitten lassen.